Rechtliches

 

Nichts ÜBER uns OHNE uns – das neue Erwachsenenschutzgesetz 2018


Mit 1. Juli 2018 trat das neue Erwachsenenschutzgesetz in Kraft:
aus „Sachwaltern“ werden dann „Erwachsenenvertreter“. Damit geht eine umfassende Neuerung einher zum Wohle der Betroffenen.
Erklärtes Ziel ist es, die Selbstständigkeit jeder Person solange wie möglich aufrechtzuerhalten und anzuerkennen und sie in ihren Angelegenheiten lediglich zu unterstützen und nicht über sie hinweg zu entscheiden. 

 

<< Erwachsenenschutzgesetz – die wichtigsten Änderungen im Überblick >>

<< Erwachsenenschutzrecht –  wissenswertes für Vertretene, Vertreter/innen und Interessierte >>
Quelle: Bundesministerium Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

Broschüren (auch in einfacher Sprache) zum download: HIER

Bildungsreformgesetz 2017


Am 30. April 2017 endete die Begutachtungsfrist für den Gesetzesvorschlag zum Bildungsreform Paket.

Über 1.200 Stellungnahmen wurden im Verfahren abgegeben. Ein großer Teil bezog sich dabei auf Themen von Kindern mit Behinderungen.

5 Punkte, die Down-Syndrom Österreich als offizielle Stellungnahme eingebracht hat finden Sie <<HIER>>

Interessante Links:

Stellungnahmen des Österreichischen Behindertenrats zu geplanten Gesetzesänderungen:
https://www.behindertenrat.at/bereich/stellungnahmen/


UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
https://www.behindertenrat.at/eu-und-international/grundlagen/un-behindertenrechtskonvention/


Gesetze (Überblick: EU, Österreich, Bundesländer):
https://www.klagsverband.at/gesetze


Übersicht über finanzielle Beihilfen
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/45/Seite.450700.html