Informationsbroschüre für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige

Für allgemeine, bürokratische und rechtliche Informationen (Förderungen, Inklusion, …) kann ich die „Informationsbroschüre für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige“ der Kärntner Behindertenanwaltschaft empfehlen. Ihr bekommt sie dort kostenlos.

Zeitschrift Leben, Lachen Lernen

Die Zeitschrift „Leben Lachen Lernen“ kann man bei Down-Syndrom Österreich bestellen. (Erscheint 3xjährlich; Jahresabo für €35.-) Es finden sich dort interessante Artikel, Erfahrungsberichte und Inputs für alle Lebensbereiche und jedes Lebensalter unserer Kinder.

11.tes und 12.tes Schuljahr

Gemäß Zusage durch den Präsidenten des Landesschulrates Herrn Rudolf Altersberger wird ab Herbst 2017 für alle SchülerInnen mit Down-Syndrom, auf Wunsch, ein 11. und 12. Schuljahr in der Inklusion genehmigt. Der Antrag wird über die Schulleitung erfolgen.

Landesetappenplan

Sämtliche Maßnahmen des LEP sind ausgearbeitet, nachzulesen auf www.ktn.gv.at. Die Umsetzung hat bereits begonnen.

Ausbildungspflicht für Jugendliche unter 18 Jahren

Betroffen sind alle Jugendlichen unter 18 Jahren, die die Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten. Das Gesetz gilt erstmals für alle Jugendlichen, deren Schulpflicht 2017 endet. Unter www.ausbildungbis18.at gibt es Informationen zu diesem Thema.


Freizeitassistenz

Die Lebenshilfe bietet individuelle Freizeitassistenz und Angehörigenberatung an. Ansprechpartnerin ist Frau Jutta Slama. Der Selbstbehalt/Stunde beträgt generell  € 4,15. Es gibt keine einkommensabhängige Staffelung mehr.


ÖBB Ermäßigung

Anstelle der Vorteilscard Spezial für Fahrten bei den ÖBB gilt jetzt der Behindertenausweis bzw. der Pflegegeldbescheid für den Kauf von ermäßigten Karten für Menschen mit Behinderung.


Krankenzusatzversicherung

Eine Krankenzusatzversicherung muss auch für Menschen mit Behinderung möglich sein, wenn Ihr Ablehnungen von Versicherungen bekommt, bitte an Marisa oder die Kärntner Behindertenanwaltschaft weiterleiten.


Gesetzesänderung

Waisenpension und erhöhte Familienbeihilfe leben nach gescheitertem Arbeitsversuch wieder auf:
Menschen, die in Tageswerkstätten arbeiten, sollen künftig Arbeitsversuche am offenen Arbeitsmarkt unternehmen können, ohne Angst haben zu müssen, dass sie soziale Leistungen - wie Waisenpension und erhöhte Familienbeihilfe - verlieren. Durch eine Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes wird klargestellt, dass der Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe wieder auflebt, sollte das Einkommen wieder unter die festgelegte Zuverdienstgrenze sinken. Damit soll verhindert werden, dass Arbeitsversuche am offenen Arbeitsmarkt aus Angst vor einem dauerhaften Verlust der erhöhten Familienbeihilfe unterbleiben.


Jugendticket

Das Jugendmobilticket gibt es weiterhin. Es gilt für Schule, Anlehre und FOB. Das Kontingent wurde aufgestockt. Bitte bei Auslaufen einfach neu beantragen. Stellt den Antrag bitte auch, wenn euer Sohn/Tochter in FOB beschäftigt ist.
Ansprechpartner für Informationen ist Frau Mag. Samm: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

Die Möglichkeit das Ticket auf allen Kärntner Linien zu nutzen (Jugendmobilticket) endet mit dem 24 .Lebensjahr.
Jahreskarten für Klienten in Anlehre, FOB, Chancenforum etc. werden auch über das 24. Lebensjahr für Fahrten zum Dienstort/Behinderteneinrichtung gewährt.


Pensionsversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes

Für die Zeiten in denen die Pflege eines behinderten Kindes die Arbeitskraft vollständig in Anspruch nimmt, besteht die Möglichkeit der Bezahlung von Pensionsversicherungsbeiträgen aus Mitteln des Familienlastenausgleichfonds. Die Antragsstellung ist unkompliziert, die Bearbeitung dauert allerdings einige Zeit. Wichtig ist, dass man den Antrag jetzt auch rückwirkend stellen kann!

Informationen gibt es hier...

Die PVA finanziert auf Antrag zusätzliche Pensionsbeiträge bei Teilzeitbeschäftigung, wenn man ein Kind mit Behinderung hat.


Behindertenpass

Der Behindertenpass kann bei einer Behinderung von mindestens 50 % beim Bundessozialamt beantragt werden. Bei Eintragung der "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel" wird man von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Infos hier...


Gesundheitspass

Der Der Gesundheitspass soll Personen, die sich vielleicht nicht so gut ausdrücken können, die Kommunikation mit Ärzten oder dem Spital erleichtern. Der Gesundheitspass enthält wichtige Informationen zur Person, die den Ärzten oder dem Personal im Krankenhaus helfen, die passende Behandlung oder den passenden Umgang zu finden, auch wenn einmal keine Begleitperson dabei ist.Infos zum GesuPa gibt es hier...


Erhöhte Familienbeihilfe  - Pflegegeldanträge

Pflegegeldanträge werden bei der Pensionsversicherungsanstalt gestellt. Infos hier...

Den Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe kann man beim Finanzamt einbringen. Infos hier...


Fahrkostenzuschüsse

Fahrtkostenzuschüsse für die Fahrt zur Arbeit können nach dem Kärntner Chancengleichheitsgesetz beim Magistrat Klagenfurt – Sozialamt beantragt werden. Für Nicht-Klagenfurter erfolgt die Antragstellung vermutlich bei der zuständigen Gemeinde.
Das Land Kärnten gewährt gegen Vorlage der Fahrscheine einen Fahrtkostenzuschuss für Lehrlinge bzw. Anlehrlinge. Nähere Info bei Sonja Stuppacher.


Alpenverein Mitgliedsbeitrag

Die Mitgliedschaft im Alpenverein ist für Menschen mit DS bis zum vollendenten 26. Lebensjahr beitragsfrei, wenn man nachweist, dass man Familienbeihilfe bezieht.


Rota Therapie

Frau Karoline Schönfelder bietet Rota Therapie an. Information und Kontakt gibt es hier...


Haarausfall bei Down-Syndrom

Informationen bei Greti Mendel: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.   0664 3935192


Unfallversicherung

Hier ist eine Information betreffend Unfallversicherung: Folder öffnen