Bürgerinitiative: Recht auf Schule

Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Kinder mit Behinderung) dürfen lt. Gesetz 10 Schuljahre absolvieren. Zwei weitere Jahre müssen bewilligt werden. Dies wird in letzter Zeit öfter abgelehnt (vermehrt in Wien und Niederösterreich). Diese zwei zusätzlichen Schuljahre sind für die kognitive Entwicklung für Kinder mit Down-Syndrom aber besonders wichtig! Mit 16 Jahren sind sie noch nicht reif fürs Arbeiten.
Das Förderzentrum 3×21 hat daher gemeinsam mit Frau Riebenbauer eine Bürgerinitiative unter dem Titel “Ichwillschule.at” gestartet, um die Thematik in den parlamentarischen Petitions-Ausschuss zu bekommen.

Die Bürgerinitiative wurde erfolgreich im Parlament eingebracht!
 

Hier gibt es die Info, wie es jetzt weitergeht.